Art. 1 § 17c GenRevG 1997

GenRevG 1997 - Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Vereinigung Österreichischer Revisionsverbände hat mit Verordnung Regeln zur internen Organisation des Prüfbetriebs von Revisionsverbänden gemäß internationalen Standards und europarechtlichen Vorgaben zu erlassen. Für diese Verordnung gilt § 17b Abs. 2 entsprechend.

In Kraft seit 15.07.2017 bis 31.12.9999
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