§ 104c GemWO 1992

GemWO 1992 - Gemeindewahlordnung 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Die im Verfahren nach diesem Gesetz erforderlichen Eingaben und sonstigen Schriften und Urkunden sind von den Verwaltungsabgaben des Landes und der Gemeinden befreit.

In Kraft seit 24.12.2021 bis 31.12.9999
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