Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Wenn Funktionen nach diesem Gesetz von Personen anderen Geschlechts ausgeübt werden, so kann die jeweilige Form der Bezeichnung, die für die entsprechende Funktion vorgesehen ist, verwendet werden.
In Kraft seit 24.12.2021 bis 31.12.9999
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