§ 38e GemO (weggefallen)

GemO - Steiermärkische Gemeindeordnung 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
§ 38e GemO seit 29.01.2024 weggefallen.
In Kraft seit 30.01.2024 bis 31.12.9999
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