§ 27 Gem-PVWO § 27

Gem-PVWO - Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1)

Diese Verordnung tritt mit 31. März 1998 in Kraft.

(2)

Die §§ 11 Abs 5 und 25 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2014 treten mit 29. März 2014 in Kraft.

In Kraft seit 29.03.2014 bis 31.12.9999
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