Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. März 1998 über die Durchführung der Personalvertretungswahlen für Bedienstete der Gemeinden oder Gemeindeverbände (Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung - Gem-PVWO)
StF: LGBl Nr 40/1998
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 24 des Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes - Gem-PVG, LGBl Nr 58/1997, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Wahlgrundsätze; Mandatsdauer
§ 2 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 3 Wählergruppe
§ 4 Durchführung der Wahlen
§ 5 Kundmachungen
§ 6 Wahl von Bediensteten von Gemeindeverbänden
2. Abschnitt
Wahlausschüsse
§ 7 Personalvertretungswahlausschuß
§ 8 Dienststellenwahlausschüsse
§ 9 Sprengelwahlkommissionen
3. Abschnitt
Wahlvorbereitung
§ 10 Wahlausschreibung
§ 11 Bedienstetenverzeichnisse und Wählerlisten
§ 12 Wahlvorschläge
§ 13 Zulassung der Wahlvorschläge
§ 14 Unterbleiben des Wahlverfahrens
§ 15 Wahlort und Wahlzeit
§ 16 Wahlkuvert und amtlicher Stimmzettel
4. Abschnitt
Wahlhandlung
§ 17 Leitung der Wahl
§ 18 Begleitperson
§ 19 Stimmabgabe
§ 20 Gültige Ausfüllung des amtlichen Stimmzettels
5. Abschnitt
Wahlergebnis
§ 21 Stimmenzählung
§ 22 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 23 Niederschrift, Wahlakte
§ 24 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 25 Wahlanfechtung
6. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für Wahl der Vertrauensperson
§ 26 Wahl der Vertrauensperson
7. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 27 Inkrafttreten
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