Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung (Gem-PVWO) Fundstelle

Gem-PVWO - Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. März 1998 über die Durchführung der Personalvertretungswahlen für Bedienstete der Gemeinden oder Gemeindeverbände (Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung - Gem-PVWO)
StF: LGBl Nr 40/1998

Änderung

LGBl Nr 24/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 24 des Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes - Gem-PVG, LGBl Nr 58/1997, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

 

§  1 Wahlgrundsätze; Mandatsdauer

§  2 Wahlberechtigung und Wählbarkeit

§  3 Wählergruppe

§  4 Durchführung der Wahlen

§  5 Kundmachungen

§  6 Wahl von Bediensteten von Gemeindeverbänden

 

2. Abschnitt

Wahlausschüsse

 

§  7 Personalvertretungswahlausschuß

§  8 Dienststellenwahlausschüsse

§  9 Sprengelwahlkommissionen

 

3. Abschnitt

Wahlvorbereitung

 

§ 10 Wahlausschreibung

§ 11 Bedienstetenverzeichnisse und Wählerlisten

§ 12 Wahlvorschläge

§ 13 Zulassung der Wahlvorschläge

§ 14 Unterbleiben des Wahlverfahrens

§ 15 Wahlort und Wahlzeit

§ 16 Wahlkuvert und amtlicher Stimmzettel

 

4. Abschnitt

Wahlhandlung

 

§ 17 Leitung der Wahl

§ 18 Begleitperson

§ 19 Stimmabgabe

§ 20 Gültige Ausfüllung des amtlichen Stimmzettels

 

5. Abschnitt

Wahlergebnis

 

§ 21 Stimmenzählung

§ 22 Feststellung des Wahlergebnisses

§ 23 Niederschrift, Wahlakte

§ 24 Bekanntgabe des Wahlergebnisses

§ 25 Wahlanfechtung

 

6. Abschnitt

 

Besondere Bestimmungen für Wahl der Vertrauensperson

 

§ 26 Wahl der Vertrauensperson

 

7. Abschnitt

Schlussbestimmungen

 

§ 27 Inkrafttreten

In Kraft seit 29.03.2014 bis 31.12.9999
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