§ 69 GehG

GehG - Gehaltsgesetz 1956

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Für Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation sind die §§ 65 und 67 anzuwenden.

In Kraft seit 28.12.2019 bis 31.12.9999
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