§ 69 GehG

Gehaltsgesetz 1956

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.12.2019 bis 31.12.9999
Paragraph 69,

(AnmFür Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation sind die §§ 65 und 67 anzuwenden.: Aufgehoben durch das Bundesgesetz BGBl. Nr.318/1977) Anmerkung, Aufgehoben durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr.318 aus 1977,)Für Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation sind die Paragraphen 65 und 67 anzuwenden.

Stand vor dem 01.06.1977

In Kraft vom 01.06.1977 bis 01.06.1977
Paragraph 69,

(AnmFür Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation sind die §§ 65 und 67 anzuwenden.: Aufgehoben durch das Bundesgesetz BGBl. Nr.318/1977) Anmerkung, Aufgehoben durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr.318 aus 1977,)Für Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation sind die Paragraphen 65 und 67 anzuwenden.

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