§ 69 GehG

Gehaltsgesetz 1956

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.12.2019 bis 31.12.9999

(AnmFür Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation sind die §§ 65 und 67 anzuwenden.: Aufgehoben durch das Bundesgesetz BGBl. Nr.318/1977)

Stand vor dem 01.06.1977

In Kraft vom 01.06.1977 bis 01.06.1977

(AnmFür Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation sind die §§ 65 und 67 anzuwenden.: Aufgehoben durch das Bundesgesetz BGBl. Nr.318/1977)

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