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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(AnmFür Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation sind die §§ 65 und 67 anzuwenden.: Aufgehoben durch das Bundesgesetz BGBl. Nr.318/1977)
(AnmFür Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation sind die §§ 65 und 67 anzuwenden.: Aufgehoben durch das Bundesgesetz BGBl. Nr.318/1977)