Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.02.2026
(1)Absatz einsDer Beamtin oder dem Beamten des Schulqualitätsmanagements gebührt ein Fixgehalt. Das Fixgehalt wird durch die Fixgehaltsstufe bestimmt und beträgt
in der Fixgehaltsstufe
Euro
1
7 042,5
2
7 927,7
3
8 678,4
(2)Absatz 2Das Fixgehalt der Beamtin oder des Beamten des Schulqualitätsmanagements beginnt mit der Fixgehaltsstufe 1.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 30.06.2026
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