§ 63e GehG Abgeltung für Koordinierung in Deutschförderklassen

GehG - Gehaltsgesetz 1956

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 63e.Paragraph 63 e,

Als Ersatz für die organisatorische Koordinierung in einer Deutschförderklasse in der Primarstufe gebührt je Deutschförderklasse einer durch die Schulleitung damit beauftragten Lehrperson für die Monate September bis Juni eine monatliche Vergütung in der Höhe von 75 €.

In Kraft seit 01.09.2024 bis 31.12.9999
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