§ 63e GehG

Gehaltsgesetz 1956

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
§ 63e.Paragraph 63 e,

Als Ersatz für die organisatorische Koordinierung in einer Deutschförderklasse in der Primarstufe gebührt je Deutschförderklasse einer durch die Schulleitung damit beauftragten Lehrperson für die Monate September bis Juni eine monatliche Vergütung in der Höhe von 75 €.

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.09.2024 bis 31.12.2024
§ 63e.Paragraph 63 e,

Als Ersatz für die organisatorische Koordinierung in einer Deutschförderklasse in der Primarstufe gebührt je Deutschförderklasse einer durch die Schulleitung damit beauftragten Lehrperson für die Monate September bis Juni eine monatliche Vergütung in der Höhe von 75 €.

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