§ 53 GehG (weggefallen)

GehG - Gehaltsgesetz 1956

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§ 53 GehG (weggefallen) seit 01.03.2002 weggefallen.
In Kraft seit 01.03.2002 bis 31.12.9999
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