§ 116c GehG

GehG - Gehaltsgesetz 1956

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Auf Lehrer der Verwendungsgruppe L PA sind die für Lehrer der Verwendungsgruppe L PH geltenden Gehaltsansätze anzuwenden.

In Kraft seit 01.10.2007 bis 31.12.9999
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