§ 30 GBGO Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

GBGO - NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Die Angelegenheiten, die von der Gemeinde auf Grund dieses Gesetzes besorgt werden, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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