§ 29 GBGO Gemeindebeamte im Kindergarten- und Horterzieherdienst

GBGO - NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.11.2024

Für die Dienstbezüge der Gemeindebeamten im Kindergarten- und Horterzieherdienst sind die einschlägigen Bestimmungen der Dienstpragmatik der Landesbeamten der Verwendungsgruppe KLK sinngemäß anzuwenden. Zum Dienstbezug zählt insbesondere auch die Allgemeine Dienstzulage gemäß § 66a der Dienstpragmatik der Landesbeamten, LGBl. 2200.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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