Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.02.2026
Für den Vertragsbediensteten,
a)Litera ader als Angehöriger eines Gesundheits- oder Sozialbetreuungsberufes an einer Krankenanstalt oder in einem Altenwohn- oder Pflegeheim verwendet wird, und
b)Litera bdessen Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2019 begründet oder nach § 158 übergeführt wurde oder der nach § 45a das Entlohnungssystem gewechselt hat,dessen Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2019 begründet oder nach Paragraph 158, übergeführt wurde oder der nach Paragraph 45 a, das Entlohnungssystem gewechselt hat,
gilt dieses Gesetz mit den in diesem Abschnitt festgelegten Abweichungen.
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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