§ 12 FSPV Aufhebung von Rechtsvorschriften

FSPV - Forstliche Staatsprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.10.2024

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst (Forstliche Staatsprüfungsverordnung), BGBl. II Nr. 202/2003, und die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 6. Feber 1984, mit der die Prüfungstaxen für die Staatsprüfungen von Forstorganen neu festgesetzt werden, BGBl. Nr. 77/1984, treten mit Ablauf des 31. März 2007 außer Kraft.

In Kraft seit 01.04.2007 bis 31.12.9999
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