Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
(1) Der Besuch der Fachschule ist unentgeltlich.
(2) Die Einhebung von kostendeckenden Lern- und Arbeitsmittelbeiträgen ist zulässig.
In Kraft seit 01.06.2002 bis 31.12.9999
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