Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Technisch erforderliche Bedienungsgänge vor der Stirnwand von erdgedeckten ortsfesten Flüssiggasbehältern sind zulässig; liegen sie tiefer als 1 m unter der Erdoberfläche des angrenzenden Geländes, so müssen die Bedienungsgänge mechanisch lüftbar sein.
In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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