Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die FMA ist zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 ermächtigt, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach diesem Bundesgesetz erforderlich ist.
In Kraft seit 15.06.2018 bis 31.12.9999
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