Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Dauer der Prüfung der sektoriellen Fachkenntnisse ist vom beantragten sektoriellen Zulassungsumfang abhängig. Die Dauer der Prüfung der sektoriellen Fachkenntnisse soll mindestens 60 Minuten betragen.
In Kraft seit 21.02.2007 bis 31.12.9999
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