Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die durch die Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung und die Erteilung von Anordnungen entstandenen Kosten mit Ausnahme jener, die ausschließlich im Hoheitsgebiet des Anordnungsstaates entstehen, sind vom Bund zu tragen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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