§ 13 ETG 1992 Behörden

ETG 1992 - Elektrotechnikgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen ist, sofern dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt,

In Kraft seit 28.12.2022 bis 31.12.9999
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