§ 1 EKEG GIRÄG 2003

EKEG GIRÄG 2003 - Eigenkapitalersatz-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Ein Kredit, den eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend.

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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