§ 14 EinModV § 14

EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Modellfunktion Interne Dienste umfasst die selbstständige Ausführung von unterstützenden Tätigkeitsbereichen in mehreren, zum Teil Organisationseinheiten übergreifenden, Sachgebieten, wobei diese Tätigkeiten insbesondere in die Bereiche Lagerwirtschaft, Hol- und Bringdienste, Postbearbeitung, Telefonvermittlung, Gebäudereinigung und Portierdienste fallen. Diese Aufgaben sind dabei auf Grundlage von detaillierten Vorgaben, eingeübter Routine oder nach festgelegten Ausführungsbestimmungen zu bewältigen.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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