§ 13 EinModV § 13

EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

Die Modellfunktion Gruppenleitung Dienste umfasst insbesondere Leitungsaufgaben in den Bereichen Lagerwirtschaft, Hol- und Bringdienst, Postbearbeitung, Telefonvermittlung, Portierdienste oder ähnlichen Aufgabenbereichen und erfordert die Ausführung öfters wechselnder, gleichartiger Aufgaben innerhalb eines Sachbereiches, wofür Verständnis für die Ablauflogik und das Erkennen von Prioritäten erforderlich ist. Die Ausführungen erfordern immer wieder die Planung von Abläufen nach Richtlinien, Schemata, Gewohnheit oder Erfahrung. Dies hat kurzfristige Auswirkungen auf benachbarte Stellen, Kundinnen bzw Kunden oder Dritte.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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