Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Entwicklungshilfeorganisation ist verpflichtet, den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten vor dem Einsatz einer Fachkraft in einem Entwicklungsland über die vorgesehene Art und Dauer des Einsatzes zu unterrichten.
In Kraft seit 09.08.2013 bis 31.12.9999
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