Die Vorbereitung und der Einsatz der Fachkraft bei derselben Entwicklungshilfeorganisation sowie der Zeitraum gemäß § 9 Abs. 1 werden für Ansprüche der Fachkraft, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, zusammengerechnet. Die Vorbereitung und der Einsatz der Fachkraft bei derselben Entwicklungshilfeorganisation sowie der Zeitraum gemäß Paragraph 9, Absatz eins, werden für Ansprüche der Fachkraft, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, zusammengerechnet.
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