Die Fachkräfte unterliegen hinsichtlich ihrer Einkünfte aus dem Einsatzvertrag den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988, BGBl. Nr. 400, in der jeweils geltenden Fassung. Die Fachkräfte unterliegen hinsichtlich ihrer Einkünfte aus dem Einsatzvertrag den Bestimmungen des Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 11, EStG 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 400, in der jeweils geltenden Fassung.
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