Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Fachkräfte unterliegen hinsichtlich ihrer Einkünfte aus dem Einsatzvertrag den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988, BGBl. Nr. 400, in der jeweils geltenden Fassung.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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