Der Vorbereitungsvertrag gemäß § 3 und der Einsatzvertrag gemäß § 4 können auch Teile eines Vertrages für die gesamte Dauer der Beschäftigung der Fachkraft sein. Der Vorbereitungsvertrag gemäß Paragraph 3 und der Einsatzvertrag gemäß Paragraph 4, können auch Teile eines Vertrages für die gesamte Dauer der Beschäftigung der Fachkraft sein.
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