Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Der Vorbereitungsvertrag gemäß § 3 und der Einsatzvertrag gemäß § 4 können auch Teile eines Vertrages für die gesamte Dauer der Beschäftigung der Fachkraft sein.
In Kraft seit 26.11.1983 bis 31.12.9999
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