Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.03.2025
Paragraph 4,
Zwischen der Entwicklungshilfeorganisation und der Fachkraft ist über den Einsatz ein schriftlicher Dienstvertrag (Einsatzvertrag) abzuschließen, der insbesondere folgende Angaben zu enthalten hat:
1.Ziffer einsOrt, voraussichtliche Dauer, Art und Aufgabenbereich des Einsatzes; Bezeichnung des Projektes und des Rechtsträgers des Projektes im Entwicklungsland;
2.Ziffer 2die Höhe des Entgeltes;
3.Ziffer 3die Art und die Höhe der Entschädigung für zusätzliche Aufwendungen während des Einsatzes, wobei auf die Familienverhältnisse der Fachkraft Rücksicht zu nehmen ist;
4.Ziffer 4die Art und die Höhe des Versicherungsschutzes;
5.Ziffer 5die Erstattung der notwendigen Reise- und Transportkosten;
6.Ziffer 6spezielle Kündigungsbestimmungen für die Zeit des Einsatzes;
7.Ziffer 7die Verpflichtung der Fachkraft, die Rechtsordnung des Einsatzlandes zu beachten.
In Kraft seit 26.11.1983 bis 31.12.9999
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