Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Insofern sich die Exekutionsordnung auf Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes beruft, sind darunter nicht nur die Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, sondern auch die in anderen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen des Privatrechtes zu verstehen.
In Kraft seit 18.01.1953 bis 31.12.9999
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