Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Exekution auf Anteile an dem Vermögen einer zum Bergbaubetriebe gegründeten Gewerkschaft (Kuxe) ist nach den Vorschriften über die Exekution auf körperliche bewegliche Sachen durchzuführen.
In Kraft seit 18.01.1953 bis 31.12.9999
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