§ 9 DVOGBG 1970

DVOGBG 1970 - Verordnung zur Durchführung des Gemeindebeamtengesetzes 1970

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Für die Gemeindebeamtenprüfung, sofern deren erfolgreiche Ablegung ein Erfordernis für die Definitivstellung in dem betreffenden Dienstzweig ist, gelten die Bestimmungen der Gemeinde-Grundausbildungsverordnung sinngemäß.

In Kraft seit 18.07.2018 bis 31.12.9999
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