Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Bestimmungen des § 39 NÖ LBG über die Nebenbeschäftigung sowie die außergerichtliche Abgabe von Sachverständigengutachten, finden auf Beamte nach diesem Gesetz sinngemäß Anwendung.
In Kraft seit 17.08.2021 bis 31.12.9999
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