Den Dienstrang bestimmen der Reihe nach folgende Umstände:
a) | die höhere Verwendungsgruppe; | |||||||||
b) | die höhere Dienstklasse; | |||||||||
c) | die höhere Gehaltsstufe innerhalb der gleichen Dienstklasse (Verwendungsgruppe) unter Berücksichtigung des Vorrückungstermines; | |||||||||
d) | die höhere Gehaltsstufe innerhalb der nächstniedrigeren Dienstklassen der gleichen Verwendungsgruppe unter Berücksichtigung der Vorrückungstermine; | |||||||||
e) | der Zeitraum ab dem Stichtag, allenfalls unter Berücksichtigung eines Überstellungsverlustes; | |||||||||
f) | das Lebensalter. |
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