Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat dafür zu sorgen, dass die Umsetzung und die Auswirkungen dieses Bundesgesetzes nach Ablauf eines Jahres nach In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes evaluiert werden.
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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