Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
Paragraph 16,
§ 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2014 tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft. Paragraph 4, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2014, tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft.
In Kraft seit 25.04.2014 bis 31.12.9999
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