§ 16 DLSG

DLSG - Dienstleistungsscheckgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

§ 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2014 tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft.

In Kraft seit 25.04.2014 bis 31.12.9999
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