§ 18 DLSG

DLSG - Dienstleistungsscheckgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§ 2 Abs. 6, § 3 Abs. 2 und Abs. 4, § 4 Abs. 5, § 5 (hinsichtlich der Änderungen durch Z 3, 5 und 7), § 6 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 7 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

In Kraft seit 23.12.2018 bis 31.12.9999
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