Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
§ 5 Abs. 2 (hinsichtlich der Änderung durch Z 6) und § 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018 treten mit 8. Jänner 2018 in Kraft.
In Kraft seit 23.12.2018 bis 31.12.9999
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