§ 17 DLSG

DLSG - Dienstleistungsscheckgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
Paragraph 17,

§ 5 Abs. 2 (hinsichtlich der Änderung durch Z 6) und § 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018 treten mit 8. Jänner 2018 in Kraft. Paragraph 5, Absatz 2, (hinsichtlich der Änderung durch Ziffer 6,) und Paragraph 14, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2018, treten mit 8. Jänner 2018 in Kraft.

In Kraft seit 23.12.2018 bis 31.12.9999
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