§ 13 DKBG

DKBG - Dampfkesselbetriebsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor seinem Inkrafttreten erlassen werden, treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz in Kraft.

(3) § 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

In Kraft seit 28.11.2001 bis 31.12.9999
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