Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor seinem Inkrafttreten erlassen werden, treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz in Kraft.
(3)Absatz 3§ 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 11, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
In Kraft seit 28.11.2001 bis 31.12.9999
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