§ 13 DKBG

Dampfkesselbetriebsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.11.2001 bis 31.12.9999

Inkrafttreten

§ 13. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor seinem Inkrafttreten erlassen werden, treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz in Kraft.

(3) § 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Stand vor dem 27.11.2001

In Kraft vom 01.01.1993 bis 27.11.2001

Inkrafttreten

§ 13. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor seinem Inkrafttreten erlassen werden, treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz in Kraft.

(3) § 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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