Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Inkrafttreten
§ 13. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor seinem Inkrafttreten erlassen werden, treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz in Kraft.
(3) § 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Inkrafttreten
§ 13. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor seinem Inkrafttreten erlassen werden, treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz in Kraft.
(3) § 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.