§ 10 CV

CV - Controllingverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Diese Verordnung samt Anlagen 1 bis 4 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) Die Controllingverordnung, BGBl. II Nr. 16/2009, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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