Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Das Budgetcontrolling umfasst jene Maßnahmen, die die Steuerung der Mittelverwendung unterstützen. Es enthält:
1.
das Controlling der Finanzierungsrechnung,
2.
das Controlling der Ergebnisrechnung und
3.
die Darstellung der Vermögensrechnung.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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