Das Budgetcontrolling umfasst jene Maßnahmen, die die Steuerung der Mittelverwendung unterstützen. Es enthält:
1.Ziffer einsdas Controlling der Finanzierungsrechnung,
2.Ziffer 2das Controlling der Ergebnisrechnung und
3.Ziffer 3die Darstellung der Vermögensrechnung.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 CV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 CV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 CV