Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Liste der MilitärausrüstungTEIL A Militärgüterliste 1958
1.Ziffer einsHandfeuerwaffen, auch automatisch, wie Gewehre, Karabiner, Revolver, Pistolen, Maschinenpistolen und Maschinengewehre, mit Ausnahme von Jagdwaffen, Kleinkaliberpistolen und anderen Kleinkaliberwaffen mit einem Kaliber unter 7 mm.
2.Ziffer 2Artilleristische Waffen, Nebel-, Gas- und Flammenwerfer, wie
b)Litera bApparate und Vorrichtungen für militärische Zwecke, eigens konstruiert für die Handhabung, das Scharfmachen, die Entschärfung, die Detonation und den Nachweis der unter lit. a aufgeführten Geräte.Apparate und Vorrichtungen für militärische Zwecke, eigens konstruiert für die Handhabung, das Scharfmachen, die Entschärfung, die Detonation und den Nachweis der unter Litera a, aufgeführten Geräte.
5.Ziffer 5Feuerleitungsmaterial für militärische Zwecke:
a)Litera aFlugbahnprüfungsgeräte, Infrarot-Zielgeräte und anderes Nachtzielmaterial;
c)Litera celektronische, gyroskopische, optische und akustische Beobachtungsvorrichtungen;
d)Litera dVisiergeräte für Bombenabwurf und Höhenrichtwerke für Kanonen, Periskope für die in dieser Liste aufgeführten Geräte.
6.Ziffer 6Panzerwagen und eigens für militärische Zwecke konstruierte Fahrzeuge:
a)Litera aPanzerwagen;
b)Litera bMilitärfahrzeuge, bewaffnet oder gepanzert, einschließlich Amphibienfahrzeugen;
c)Litera cPanzerzüge;
d)Litera dMilitärfahrzeuge (Halbkettenfahrzeuge);
e)Litera eMilitärfahrzeuge zur Reparatur von Panzerwagen;
f)Litera fbesonders für den Transport der unter den Z 3 und 4 aufgeführten Munition konstruierte Anhänger.besonders für den Transport der unter den Ziffer 3 und 4 aufgeführten Munition konstruierte Anhänger.
7.Ziffer 7Toxische oder radioaktive Wirkstoffe:
a)Litera abiologische oder chemische toxische Wirkstoffe und radioaktive Wirkstoffe zur Vernichtung von Menschen, Tieren oder Ernten im Kriegsfall;
b)Litera bmilitärische Geräte zur Verbreitung, Feststellung und Identifizierung der unter lit. a aufgeführten Stoffe;militärische Geräte zur Verbreitung, Feststellung und Identifizierung der unter Litera a, aufgeführten Stoffe;
c)Litera cMaterial zum Schutz gegen die unter lit. a aufgeführten Stoffe.Material zum Schutz gegen die unter Litera a, aufgeführten Stoffe.
8.Ziffer 8Pulver, Explosivstoffe und flüssige oder feste Treibmittel:
a)Litera aPulver und flüssige oder feste Treibmittel, besonders für die unter den Z 3, 4 und 7 aufgeführten Geräte entwickelt oder hergestellt;Pulver und flüssige oder feste Treibmittel, besonders für die unter den Ziffer 3,, 4 und 7 aufgeführten Geräte entwickelt oder hergestellt;
b)Litera bExplosivstoffe für militärische Zwecke;
c)Litera cBrandsätze und Geliermittel für militärische Zwecke.
9.Ziffer 9Kriegsschiffe und deren Sonderausrüstungen:
a)Litera aKriegsschiffe aller Art;
b)Litera bSonderausrüstungen zum Minenlegen, Minensuchen und Minenräumen;
c)Litera cU-Bootnetze.
10.Ziffer 10Luftfahrzeuge und ihre Ausrüstungen zu militärischen Zwecken.
11.Ziffer 11Elektronenmaterial für militärische Zwecke.
12.Ziffer 12Eigens für militärische Zwecke konzipierte Kameras.
13.Ziffer 13Sonstige Ausrüstung:
a)Litera aFallschirme und Fallschirmausrüstung;
b)Litera beigens für militärische Zwecke konzipierte Ausrüstung für das Überqueren von Wasserläufen;
c)Litera celektronisch gesteuerte Scheinwerfer für militärische Zwecke.
14.Ziffer 14Sonstige Ausrüstungen und sonstiges Material: Teile und Einzelteile des in dieser Liste aufgeführten Materials, soweit sie einen militärischen Charakter haben.
15.Ziffer 15Ausschließlich für die Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Kontrolle der in dieser Liste aufgeführten Waffen, Munition und rein militärischen Geräte entwickelte Maschinen, Ausrüstungen und Werkzeuge.
TEIL B Militärgüter gemäß der Militärgüterliste der EU
Militärgüter, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union, ABl. Nr. C 2024/1945 vom 01.03.2024, angeführt sind.
In Kraft seit 24.04.2024 bis 31.12.9999
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