Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
A. Die Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten (zwingende Angaben):
1. | Bezeichnung des Auftraggebers. | |||||||||
2. | Kategorie (Bauleistung, Lieferung, Dienstleistung) sowie Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung (gegebenenfalls Teilleistung) sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern. | |||||||||
3. | Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 18 Abs. 1. | |||||||||
4. | bei Verfahren gemäß den §§ 30 und 33 gegebenenfalls Angaben über den Verfahrensablauf und Hinweis, wo und wann nähere Informationen über die zu vergebende Leistung eingesehen oder beschafft werden können. |
B. Im nicht offenen oder im Verhandlungsverfahren hat die Bekanntmachung weiters insbesondere
folgende Angaben zu enthalten:
1. | Termin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen. | |||||||||
2. | Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind. | |||||||||
3. | Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind. | |||||||||
4. | Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber. | |||||||||
5. | Auswahlkriterien. | |||||||||
6. | Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben. |
C. In der Bekanntmachung kann enthalten sein:
1. | Termin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen. | |||||||||
2. | Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Nachweise gemäß den §§ 59 ff). | |||||||||
3. | Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind. | |||||||||
4. | Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber. | |||||||||
5. | Zuschlagskriterien. |
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