Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
Merkmale für die Veröffentlichung1.Veröffentlichung der Bekanntmachungen
a)Litera aDie Standardformulare für Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln. Dies gilt auch für die Bekanntmachung einer Vorinformation, die über ein Beschafferprofil veröffentlicht wird, sowie für die Bekanntmachung, in der die Veröffentlichung eines Beschafferprofils angekündigt wird.Die Bekanntmachungen werden vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union oder im Fall der Vorinformation über ein Beschafferprofil vom Auftraggeber veröffentlicht.Der Auftraggeber kann alle Bekanntmachungen im Internet in seinem „Beschafferprofil“ gemäß Z 2 veröffentlichen.Der Auftraggeber kann alle Bekanntmachungen im Internet in seinem „Beschafferprofil“ gemäß Ziffer 2, veröffentlichen.
b)Litera bDas Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union stellt dem Auftraggeber eine Bescheinigung über die Veröffentlichung der Bekanntmachung aus.
2.Veröffentlichung zusätzlicher InformationenDas Beschafferprofil kann Vorinformationen, Angaben über laufende Ausschreibungen, geplante Aufträge, vergebene Aufträge, widerrufene Verfahren sowie alle sonstigen Informationen von allgemeinem Interesse wie Kontaktstelle, Telefon- und Faxnummer, Postanschrift und E-Mail-Adresse enthalten.
In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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