Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.
In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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