§ 310 BVergG 2018 Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens

BVergG 2018 - Bundesvergabegesetz 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Der Sektorenauftraggeber kann ein Vergabeverfahren widerrufen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen.

In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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