Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§ 80a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2000 tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2002 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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